Überschreitung Honorartafel § 16 III 1996

Gem. § 16 III HOAI 1996, auf welchen in den meisten anderen Leistungsbildern verwiesen wird, kann das Honrar frei, d.h. ohne Bindung an die Vorschriften der HOAI, vereinbart werden, wenn die anrechenbaren Kosten den oberen Tabellenwert der Honorartafel überschreiten.

3 Beiträge  

22.07.2004

Übliche Vergütung bei Überschreitung der Tafelwerte der HOAI nach den bekannten Fortschreibungstabellen? mehr
 

06.08.2003

Anrechenbare Kosten über € 25.564.594,00: Wird zunächst unwirksame Honorarvereinbarung wirksam? mehr
 

03.08.2003

Anrechenbare Kosten über € 25.564.594,00: Honorar nach billigem Ermessen des Architekten? mehr