Umbau HOAI 1996

Für Umbau-Leistungen sind neben den allgemeinen Bestimmungen (§§ 1 ff) vor allem die Vorschriften der §§ 10, 11 und 12, 15, 16 und 24 HOAI maßgebend, wobei §§ 11 und 12 nur sinngemäß anzuwenden sind.

Nach der Rechtsprechung hat der Architekt im Rahmen eines Umbaus zwar das Recht auf den Honorarzuschlag gem. § 24 HOAI, er hat allerdings u.a. auch erhöhte Aufsichtspflichten, vgl. Haftung / .. / Umbau und Modernisierung,

12 Beiträge  

28.04.2020

Honorarzonen-Merkmal „Einbindung in die Umgebung“ bei Umbau mit Änderung der Außenansicht

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28.02.2017

Umbauzuschlag kein Mindestsatz-Bestandteil! mehr
 

04.02.2009

Einvernehmliche schriftliche Reduzierung eines Umbauzuschlages nach Auftragserteilung möglich?
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16.04.2008

Einbau einer neuen Anlage der technischen Ausrüstung im Rahmen des Umbaus eines Gebäudes: Umbauzuschlag? mehr
 

14.12.2006

Sanierung und Erweiterung: Getrennte Abrechnung nach § 23 HOAI? mehr
 

03.12.2004

Aufteilung einer Dachgeschosswohnung mit Versetzen der Wände und Einbauen von Treppen: Umbau? mehr
 

02.12.2004

Vereinbarung eines Umbauzuschlages von 10 % : Zulässig? mehr
 

01.12.2004

Für ein Abrechnungsobjekt kann der Umbauzuschlag nur insgesamt oder gar nicht angesetzt werden! mehr
 

25.07.2002

Krankenhausanbau mit Treppen, Fluren, etc.: Umbauzuschlag? mehr
 

25.07.2002

Erhöhung des Umbauhonorars gem. § 10 III a HOAI neben Umbauzuschlag möglich? mehr
 

24.07.2002

Umbau: Wie ist die Honorarzone zu ermitteln? mehr
 

12.10.2001

Zuschlag für raumbildenden Ausbau auch ohne Vereinbarung? mehr