Leistungsbilder HOAI 1996

Die HOAI kennt verschiedene Leistungsbilder. Von Architekten oder Ingenieuren erbrachte Leistungen sind einem oder mehreren der Leistungsbilder zuzuordnen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorschriften nach den jeweiligen anrechenbaren Kosten abzurechnen; bei den anrechenbaren Kosten kann es dabei auch zu Überschneidungen kommen.

6 Beiträge  

09.02.2008

Tiefgarage als eigenständiges Ingenieurbauwerk? mehr
 

29.11.2007

Wie unterscheidet man Gebäude von Ingenieurbauwerken? mehr
 

15.12.2006

Honorare für Grundleistungen für Gebäude und Freianlagen sind grundsätzlich getrennt voneinander zu berechnen. mehr
 

11.04.2005

Doppelte Anrechenbarkeit der Kosten Technischer Anlagen mehr
 

24.11.2004

Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke: getrennte Abrechnung! mehr
 

18.01.2003

Entwässerungsgesuch: Zu honorieren auch ohne schriftliche Honorarvereinbarung mehr