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Ebenerdig vor dem Hang Förderwerkstatt in Odemira von Filipe Xavier Oliveira Polizeikioske fürs Konsulat Wachcontainer in Leipzig von Büro Voigt Labyrinthisches Raster Einfamilienhaus bei Brüssel von Objekt Architecten
Die Honorartafeln zu den Leistungsbildern legen die jeweiligen Mindest- und Höchstsätze fest. Zwischenwerte sind linear gemäß § 5 a HOAI zu interpolieren. Hierbei empfiehlt sich die Verwendung folgender Formel:
b x c
a +
d
a: Honorar für die nächstniedrige Stufe der anrechenbaren Kosten
b: Differenz zwischen den tatsächlich anrechenbaren Kosten und dem nächstniedrigeren in der Honorartafel genannten Betrag der anrechenbaren Kosten
c: Differenz der beiden Honorare für die nächstniedrigen bzw. nächsthöheren in der Honorartafel genannten anrechenbaren Kosten
d: Differenz der in der Tabelle nacheinander genannten anrechenbaren Kosten
Nach herrschender Ansicht können die Tabellen nicht nach oben oder unten extra poliert werden (z. B. bei der Honorartafel gem. § 16 nicht unter Euro 25.000,00 und nicht über Euro 25 Millionen); denn die HOAI enthält insoweit Sondervorschriften (z. B. § 16 II, III HOAI).