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Die Honorartafeln zu den Leistungsbildern legen die jeweiligen Mindest- und Höchstsätze fest. Zwischenwerte sind linear gemäß § 5 a HOAI zu interpolieren. Hierbei empfiehlt sich die Verwendung folgender Formel:
b x c
a +
d
a: Honorar für die nächstniedrige Stufe der anrechenbaren Kosten
b: Differenz zwischen den tatsächlich anrechenbaren Kosten und dem nächstniedrigeren in der Honorartafel genannten Betrag der anrechenbaren Kosten
c: Differenz der beiden Honorare für die nächstniedrigen bzw. nächsthöheren in der Honorartafel genannten anrechenbaren Kosten
d: Differenz der in der Tabelle nacheinander genannten anrechenbaren Kosten
Nach herrschender Ansicht können die Tabellen nicht nach oben oder unten extra poliert werden (z. B. bei der Honorartafel gem. § 16 nicht unter Euro 25.000,00 und nicht über Euro 25 Millionen); denn die HOAI enthält insoweit Sondervorschriften (z. B. § 16 II, III HOAI).