Sicherheiten

Der Architekt erbringt Leistungen, die dem Werkvertragsrecht zuzuordnen sind, er ist Unternehmer im Sinne der §§ 631 BGB. Der Unternehmer im Sinne des Werkvertragsrechtes ist vorleistungspflichtig. Sein Honorar wird grundsätzlich erst mit Abnahme des Werkes fällig (vgl. § 640 BGB, allerdings hat der Werkunternehmer einen Anspruch auf Abschlagszahlungen, vgl. § 632 a BGB, der Architekt auch gem. HOAI).

Indem der Werkunternehmer/Architekt vorleistungspflichtig ist, setzt er sich dem Risiko aus, nach Erbringung seiner eigenen Leistungen feststellen zu müssen, dass der Auftraggeber ihn nicht bezahlen kann. Zur (teilweisen) Absicherung dieses Risikos sieht das BGB-Werkvertragsrecht einen Anspruch des Werkunternehmers/Architekten auf Sicherheitsleistung vor. In § 650 e BGB ist die Sicherungshypothek geregelt, in § 650 f die sog. Bauhandwerkersicherheit. Zu beachten ist, dass die genannten Vorschriften für den Architekten nicht in jedem Falle ohne Weiteres anwendbar sind.

31 Beiträge  

24.06.2024

Anspruch auf Sicherheit auch für Nachträge mehr
 

01.05.2021

Stellung einer Sicherheit gemäß § 650f BGB 2018: Welche Frist ist angemessen? mehr
 

16.04.2021

 KG Berlin: Wertsteigerung für Sicherungshypothek nicht erforderlich!

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21.09.2020

Wer Arbeitseinstellung androht, kann hinterher nicht kündigen

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07.08.2020

Sicherheit gemäß § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB n. F.): Auch nach Kündigung ohne prüffähige Schlussrechnung! mehr
 

07.07.2020

Wertsteigerung für Sicherungshypothek auch nach neuem Recht erforderlich
 
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27.09.2019

Bauhandwerkersicherung: Bauherreneinwände (unvollständige Leistung / Überschreitung Baukosten) unerheblich mehr
 

07.12.2017

Bauvertragsnovelle 2018 mehr
 

31.01.2017

Wie schafft man individuell ausgehandelte Klauseln? mehr
 

04.06.2014

Darlegung und Höhe der § 648a Sicherheit

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04.06.2014

BGH: Sicherheit nach § 648 a BGB auch nach (egal welcher) Kündigung.

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06.02.2014

Sicherheit nach § 648 a BGB: auch nach Vertragsabschluss vereinbarter Verzicht unwirksam.

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05.02.2014

Recht auf Sicherheit - § 648 a BGB: Verzichtsvereinbarung wirksam?

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05.01.2012

Keine Umgehung des Rechtes auf Sicherheit - § 648 a BGB. mehr
 

04.01.2012

Recht auf Sicherheit - § 648 a BGB – in Stein gemeißelt. mehr
 

28.01.2011

§ 648 a BGB – Kann die Sicherheit auch nach Kündigung verlangt werden? mehr
 

10.06.2010

Vereinbarung einer Zahlungsbürgschaft auch für Einfamilienhäuser und ohne Avalkostenerstattung! mehr
 

02.03.2010

§ 648 a BGB – angemessene Frist für Stellung einer Sicherheit. mehr
 

19.02.2010

§ 648 a BGB – Leistungsverweigerungsrecht ggf. schon vor Fristablauf. mehr
 

19.02.2010

§ 648 a BGB – Leistungsverweigerungsrecht auch bei überhöhtem Sicherungsverlangen? mehr
 

04.01.2010

Verpflichtung des Einfamilienhaus-Bauherrn zur Gestellung einer Zahlungsbürgschaft in AGBs wirksam? mehr
 

14.11.2007

§ 648 a – gegen öffentlich beherrschte Gesellschaft - öffentlichen Auftraggeber? mehr
 

12.10.2007

Sicherungshypothek trotz fehlender Wertsteigerung des Grundstückes? mehr
 

06.07.2005

648 a BGB auch nach Abnahme anwendbar (Bitte unten HINWEIS beachten). mehr
 

09.11.2004

§ 648 a: Ansprüche bei Beendigung des Vertrages wegen unterbliebener Sicherheitsleistung? (Bitte unten Hinweis beachten) mehr
 

08.11.2004

§ 648 a - Sicherheit auch für planenden Architekten vor Bauausführung! mehr
 

09.10.2003

§ 648 a: Welche Frist zur Leistung der Sicherheit ist angemessen? mehr
 

20.03.2003

Sicherheitsverlangen nach § 648 a BGB begründet keinen wichtigen Grund für Bauherren zur Kündigung mehr
 

08.03.2001

Wozu kann der Anspruch auf Sicherheitsleistung dem Architekten dienen? mehr
 

08.03.2001

Wann und in welcher Höhe kann Sicherheit gemäß § 648 a BGB gefordert werden? mehr
 

08.03.2001

Wann kann Architekt Eintragung einer Sicherungshypothek verlangen? mehr