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Unprätentiös mit Stufen und Fasen
Tanztheater in London von O’Donnell + Tuomey Architects
Promenade architecturale in der Völklinger Hütte
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Doppelvilla in Zagreb von njiric+ arhitekti
Kunst am Bau für das Humboldt Forum
J. Mayer H. gewinnt Wettbewerb in Berlin
Günstig und gut vor 100 Jahren
Ausstellung in Hamburg
Wasserstrichklinker im Dorfzentrum
Rathaus in Bakum von kbg architekten
Garten mit Haus
Ludwig Godefroy Architecture in La Paz
Bauhandwerkersicherheit
Der Unternehmer u.a. eines Bauwerkes oder eines Teils davon, kann vom Besteller Sicherheit für die von ihm zu erbringenden Vorleistungen einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen gemäß § 650 f BGB in der Weise verlangen, dass er dem Besteller zur Leistung der Sicherheit eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt, dass er nach dem Ablauf der Frist seine Leistung verweigere.
Das Recht auf Sicherheitsleistung des Unternehmers/Architekten gemäß § 650 g BGB kann nicht - auch nicht durch Individualvereinbarung - ausgeschlossen werden.
Vgl. im Übrigen unter Tips und mehr / Honoraranspruch / Sicherheiten)