Freigabe nach Zielfindungsphase

Legt ein Planer zum Ende der Zielfindungsphase eine Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung, obgleich gegebenenfalls gemäß § 650p II BGB erforderlich, nicht vor, wird er nach wohl herrschender Meinung wegen fehlender Freigabe durch den Bauherrn einen Honoraranspruch für weitergehende Leistungen nicht begründen können.

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19.12.2022

Neues Kündigungsrecht nach § 650r BGB kürzt die Kündigungsvergütung des Architekten!


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08.08.2022

Zielfindungsphase nicht abgeschlossen: Kein weiteres Honorar für den Architekten! mehr