Fälligkeitsvereinbarung

§ 8 IV HOAI 1996, 15 IV, HOAI 2009/2013 lässt grds.  abweichende Fälligkeitsvereinbarungen zu; allerdings kann im Einzelfall fraglich sein, ob eine Vereinbarung gegen die Vorschriften des AGB-Gesetzes, heute §§ 305 ff BGB verstößt.

2 Beiträge  

04.06.2003

Ist eine von der HOAI abweichende Fälligkeitsregelung im Architektenvertrag möglich? mehr
 

31.01.1998

Unangemessene Herausschiebung Honorarfälligkeit: in AGB`s des Auftraggebers unwirksam mehr