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Ebenerdig vor dem Hang
Förderwerkstatt in Odemira von Filipe Xavier Oliveira
Polizeikioske fürs Konsulat
Wachcontainer in Leipzig von Büro Voigt
Labyrinthisches Raster
Einfamilienhaus bei Brüssel von Objekt Architecten
Filmtipp: Hört auf zu bauen!
Drei Dokumentationen zu Wohnungsnot und Klimakrise
Sechzehn mal Vielfalt
Bundesweiter Tag der Architektur 2025
Endlich Architektur fürs Abwasser
Kläranlage in Arklow von Clancy Moore architects
Gedenken an Thomas Sankara
Mausoleum in Ouagadougou von Kéré Architecture
sachlicher Anwendungsbereich HOAI 1996
Gem. § 1 HOAI erstreckt sich der sachliche Anwendungsbereich auf Leistungen, soweit sie durch Leistungsbilder oder andere Bestimmungen der HOAI erfaßt werden. Nicht in der HOAI geregelt sind z.B. reine Beratungstätigkeiten des Architekten, isolierte Leistungen bei Abruch von Gebäuden, Gutachten außerhalb von § 33, typische Designertätigkeiten, und nach herrschender Ansicht auch besondere Leistungen, soweit sie nicht zu Grundleistungen hinzu- oder an deren Stelle treten (sog. isolierte besondere Leistungen).