- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Gefalteter Anschluss
Geschosswohnen in Madrid von Marmolbravo und MADhel
Rot gebeizt im Kölner Innenhof
Werkstatt von Bachmann Badie Architekten
Robuster Rahmen für die Kunst
Erweiterung in Askeby von pihlmann architects
Drei Schiffe für Zentralchina
Bahnhof in Nanchang von gmp
Stefan Häfners Zukunftsstadt
Ausstellungsführung in Wiesbaden
Wohnen auf der Engehalbinsel
Büro B Architekten in Bern
Am Lauf der Sonne ausgerichtet
Kulturzentrum in Yantai von OPEN Architecture
Architekt und sons. Fachplaner
Die Pflichten von Architekten und sonstigen Fachplanern (z.B. Brandschutzfachmann, Vermessungsingenieur, TGA-Planer, etc.) müssen auf der Grundlage der jeweiligen Verträge sowie der gesetzlichen Vorschriften von einander abgegrenzt werden. I.d.R. dürfte es zu einer gesamtschuldnerischen Haftung des Architekten und Fachplaners kommen, wenn beide Verursachungsbeiträge zum Schaden geliefert haben. Kaum ist eine Konstellation denkbar, bei welcher - unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung - der eine als Erfüllungsgehilfe des anderen gegenüber dem Bauherrn gelten könnte.