Lph 9

Besondere Pflichten ergeben sich aus der Übernahme der Objektbetreuung und Dokumentation deren Vergütung sich nach Leistungsphase 9, § 15 HOAI richtet.

9 Beiträge  

14.05.2018

Während Gewährleistungszeit einmal über Mangel aufgeklärt: Vor Ablauf nicht mehr erforderlich?


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01.09.2017

Objektbegehung: Welche Untersuchungspflichten obliegen dem Architekten? mehr
 

13.01.2015

Grundsätzlich keine Verjährung ohne Abnahme

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23.03.2012

Fehlende Objektbegehung schließt grundsätzlich die Annahme einer stillschweigenden Abnahme aus mehr
 

07.07.2011

Verjährung: Die Last der Leistungsphase 9 mehr
 

21.04.2011

Keine Pflicht des Architekten zur Untersuchung des Bauwerks auf versteckte Mängel. mehr
 

15.07.2010

Umfang Objektbetreuungspflicht bei Ausführungsmängeln mehr
 

10.03.2008

Verjährungsbeginn: Wann ist Leistungsphase 9 vollendet? mehr
 

02.01.2004

Objektbegehung in Leistungsphase 9 unterlassen: Haftung des Architekten? mehr