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Bereicherung für die Siedlung
Werkstattbau von Dream bei Paris
Stadthaus durchgesteckt
Buero Kofink Schels in München
Erweiterung fürs Bundeswehrkrankenhaus
Pläne von dichter Architekturgesellschaft in Berlin
Formatfülle und Debattenlust
Campus Masters Juli/August gestartet
Park and Ride statt Wagenrennen
ateliers O-S architectes bei Rennes
Lowtech für den Aufbruch
Bildungsbau auf der Insel Hormus von ZAV Architects
Die Hauptstadtregion als Materialfundus
Forschungspavillon in Potsdam von Bauhaus Erde
Ausschreibungsfehler
Der Architekt hat die Leistungsverzeichnisse sorgfältig aufzustellen. Der Architekt hat u.a. die Bauleistung im Leistungsverzeichnis so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, daß alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Der Architekt haftet bei unvollständiger oder unrichtiger Leistungsbeschreibung ebenso wie bei überflüssiger Ausschreibung.