Nachbesserungsrecht bei Bausummenüberschreitung

Bereits nach bis zum 31.12.2001 geltendem Recht war der Bauherr nach Maßgabe des § 634 BGB i.d.R. gezwungen, den Architekten zur Nachbesserung mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung aufzufordern, bevor er Schadensersatzansprüche geltend machen konnte; nach dem seit dem 01.01.2002 geltendem Recht wird grds. eine Fristsetzung, nicht aber eine Ablehnungsandrohung erforderlich sein.



(vgl. auch ausführlich Haftungsrisiken des Planers im Kostenbereich)

7 Beiträge  

25.06.2018

Bauherr an eine Anhebung einer Baukostenobergrenze aufgrund falscher Beratung des Architekten gebunden? mehr
 

26.03.2018

Nachbesserungsaufforderung bei Baukostenüberschreitung erforderlich, wenn Mangel noch nicht im Bauwerk verkörpert?

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17.08.2011

Nachbesserungsaufforderung entbehrlich bei Baukostenüberschreitung? mehr
 

28.12.2010

Baukostenüberschreitung: Welche Nachbesserungen muss der Auftraggeber hinnehmen? mehr
 

04.07.2008

Haftungsrisiken des Planers im Kostenbereich mehr
 

07.05.2003

Architekten haben bei Bausummenüberschreitungen i.d.R. ein Recht zur Nachbesserung mehr
 

04.02.1999

Honorar für erbrachte Leistungen bei Kündigung aus wichtigem Grund ? mehr