Die Architektenkammer Baden-Württemberg führt in folgenden zwei Landkreisen Auszeichnungsverfahren für „Beispielhaftes Bauen“ durch:
- Schwarzwald-Baar-Kreis
- Landkreis und Stadt Heilbronn
Ziel beider Verfahren ist, beispielhafte Architektur aus den letzten zehn Jahren im jeweiligen Landkreis auszuzeichnen und einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Eingereicht werden können Werke in folgenden Bereichen: Wohnen, Öffentliche Bauten, Industrie- und Gewerbebauten, landwirtschaftliche Bauten, Planen und Bauen im Bestand, Garten- und Landschaftsanlagen, städtebauliche und stadtgestalterische Projekte und Innenraumgestaltungen.
Die Gebäude müssen im jeweiligen Landkreis liegen und im Kreis Schwarzwald-Baar zwischen dem 1. Januar 1994 und dem 30. Juni 2004 und im Kreis Heilbronn zwischen dem 1. Juli 1995 und dem 30. Juni 2004 fertig gestellt worden sein. Die Unterlagen für beide Auslobungen können angefordert werden bei:
Architektenkammer Baden-Württemberg
Geschäftsbereich Architektur und Medien
Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart
Tel.: 0711 / 2196-142
oder bei den jeweiligen Landratsämtern:
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 / 913-317 (oder -386)
Fax: 07721 / 913-634
Landratsamt Heilbronn
Kreisplanungsamt
Lerchenstraße 40
74064 Heilbronn
Tel.: 07131 / 994-371
Fax: 07131 / 994-83420
Zum Thema:
Architektenkammer Baden-Württemberg