Am 25. November 2004 wies das Bundesverfassungsgericht die Klage des Architekten Peter Zumthor zurück, die dieser gegen den Abriss der von ihm errichteten Treppentürme auf dem Gelände der „Topographie des Terrors“ in Berlin eingereicht hatte.
Zumthor hatte am Tag des Abrissbeginns überraschend einen Aufschub der Arbeiten erwirkt und gegen die Abrissentscheidung des Landes Berlin sowie seine Vertragskündigung geklagt (BauNetz-Meldung vom 15. November 2004) - die Trennung des Senats von Zumthor lag bereits ein halbes Jahr zurück. Parallel zu seiner Klage hatten sich prominente Architekten, unter ihnen Lord Norman Foster und Renzo Piano, in einem offenen Brief für die Fertigstellung des Zumthor-Entwurfs ausgesprochen.
Die Richter wiesen die Klage mit der Begründung zurück, Zumthor hätte gegen die Kündigung zuerst vor unteren Instanzen klagen müssen. Auch das von ihm angeführte Argument, der Abriss der Türme führe zu einer „ehrverletzenden Rufschädigung“ (Zumthor) überzeugte die Richter nicht, da der Architekt selbst im Vorfeld deutlich gemacht habe, dass er der Auflösung seines Vertrags zustimme (BauNetz-Meldung vom 27. Oktober 2004).
Zum Thema:
Interview mit Peter Zumthor am 26. 10. 2004 unter www.welt.de