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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen_Wettbewerb_fuer_Kindl-Areal_in_Berlin_entschieden_28138.html

10.08.2007

Mischnutzung

Wettbewerb für Kindl-Areal in Berlin entschieden


Im Juli 2007 wurde der Ideenwettbewerb für das ca. 5 ha große Areal der Kindl-Brauerei in Berlin-Neukölln entschieden. Es handelte sich um einen beschränkten, einstufigen, zweiphasiger Ideenwettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Den Juryvorsitz hatte Urs Kohlbrenner (Berlin). Folgende Büros wurden mit Preisen ausgezeichnet:

  • 1. Preis: petersen pörksen partner architekten (Lübeck/ Hamburg) mit Frank Kiessling Landschaftsarchitekten (Berlin)

  • 2. Preis: Topos (Berlin)

  • 3. Preis: STADT · LAND · FLUSS (Berlin)

  • 3. Preis: planungsgruppe 4 (Berlin) mit locodrom landschaftsarchitekten – Lösse Michel Haag (Berlin/ Freising)

  • 3. Preis: Aukett + Heese GmbH (Berlin)
Die Entwürfe sollten Lösungen für die langfristige Nutzung des Gebiets und seine Vernetzung mit den angrenzenden Stadtquartieren erarbeiten, wobei die Eigentümlichkeit des Ortes bewahrt werden sollte. In der ersten Planungsphase war nach Nutzungsvorschlägen und deren Verteilung auf dem Areal gefragt; in der zweiten Phase sollte die städtebaulichen Gestaltungs-, Erschließungs- und Bebauungskonzepte entwickelt werden.

Petersen Pörksen Partner bewahren den historischen Gebäudebestand und schaffen in der Typologie von Haus und Hof eine Abfolge von Höfen und Plätzen, die ein Kontinuum öffentlicher Räume schafft (Campus, Plaza und Isargarten) und damit die geschlossene Industrieenklave an die angrenzenden Stadtquartiere bindet.
Die Architekten schlagen eine gemischte Nutzungsstruktur vor, die das isolierte Gebiet mit seinem Umfeld weiter vernetzt und das Image des Stadtteils Neuköllns aufwerten soll: Der Eigentümer hatte monofunktionalen Einzelhandel vorgesehen, Petersen Pörksen schlagen statt dessen gemischte Nutzungsbausteine vor. Neben Handelseinrichtungen sind eine Internationale Universität, eine Kulturbrauerei, Ateliers für kulturell Kreative, Flächen für Baugemeinschaften, Dienstleistungen sowie Sport, Kultur- und Freizeiteinrichtungen vorgesehen.


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