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21.03.2007
Schwimmender Park
Wettbewerb Europahafen Bremen entschieden
Der Wettbewerb für die Gestaltung der Freianlagen in der östlichen Überseestadt – Hafenvorstadt und Europahafen – in Bremen wurde Anfang März 2006 in zweiter Runde entschieden.
Die Wettbewerbsteilnehmer sollten Lösungsvorschläge für die zentralen öffentlichen Freianlagen der Hafenvorstadt sowie für die Wasserkanten am Kopf des Europahafenbeckens erarbeiten und dabei die historisch maritime Prägung des Ortes und die zukünftigen innerstädtischen urbanen Nutzungsanforderungen berücksichtigen. Grundlage der Planung war der Masterplan Überseestadt sowie dessen Weiterentwicklung im städtebaulichen Konzept Hafenvorstadt.
26 Arbeiten waren für den Ideenwettbewerb in der ersten Runde eingereicht worden, davon wurden November 2006 acht Entwürfe zur Überarbeitung ausgewählt. Die Jury unter dem Vorsitz von Kees Christiaanse (Rotterdam/Zürich/Köln) zeichnete jetzt folgende Projekte aus:
- 1. Preis: Vogt Landschaftsarchitekten, Zürich/München
- 2. Preis: Hager Landschaftsarchitektur, Zürich
- 3. Preis: Büro Kiefer, Berlin
Die Jury bewertete den Entwurf als eine eher klassische, an englischen Mustern orientierte Parkanlage, die mit hoher Nutzungsqualität für Bewohner und Besucher aufwarten kann: „Ein robuster und leistungsfähiger Grundentwurf.“ Auch der „leichte Schwung“ der wiesenartigen Lichtung inmitten des zentralen Parkbandes kontrastiere auf sinnliche Weise mit dessen klarer äußerer Begrenzung.
Auch beim zweiten Preis werden Stadt und Hafen durch ein langgestrecktes Parkband miteinander verbunden, allerdings bezogen Hager Landschaftsarchitekten das Meer und die Tide der Nordsee in ihren Entwurf mit ein: Sie schlagen einen „schwimmenden Parkbereich“ vor, der sich bei Flut als schwimmende, hölzerne Landschaft im Hafenbecken präsentiert und im Zusammenspiel mit einer großzügigen Treppenanlage angelegt ist. Die Jury bezeichnete diesen Entwurf als „äußerst konsequente Lösung“, befürchtete aber, dass dieses „sehr reizvolle Objekt“ sehr kostspielig beim Bau und beim Unterhalt sei.
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