Die Bundesingenieurkammer hat am 22. Februar 2000 das Ergebnis einer Umfrage zum Verhältnis zwischen den Beratenden Ingenieuren und deren öffentlichen bzw. privaten Auftraggebern bekannt gegeben. Mehr als 1.000 Befragte haben neben der Vertragsgestaltung und -abwicklung auch die Zahlungsmoral sowie die Einhaltung der HOAI durch den Bund, Länder, Kommunen, die Wirtschaft, Investoren und private Bauherren bewertet.
In der Bewertung der sechs untersuchten Gruppen sticht besonders die Kritik an den Investoren hervor. Als „sehr schlecht" beurteilen 40,9 Prozent der Beratenden Ingenieure die Vertragsgestaltung mit dieser Gruppe. Auch in der Frage der Vertragsabwicklung (7,9 Prozent), der Einhaltung der Honorarordnung (40,9 Prozent) und der Zahlungsmoral (13,6 Prozent) lautet das Urteil der Beratenden Ingenieure „sehr schlecht".
Mit Lob bedacht wird hingegen die Zusammenarbeit mit den Kommunen und dem Bund. 13,9 Prozent der Befragten bewerten die Vertragsgestaltung mit ihren kommunalen Auftraggebern als „sehr gut“. Bei der Einhaltung der Honorarordnung und der Zahlungsmoral (13,9 Prozent bzw. 11,3 Prozent) erreichen die Kommunen ebenfalls positive Spitzenwerte. Bei der Vertragsabwicklung wird der Bund besonders gelobt. Zehn Prozent der befragten Beratenden Ingenieure vergeben hier das Urteil „sehr gut".
Als nicht von besonderen Höhen und Tiefen geprägt erwies sich das Verhältnis Beratender Ingenieure zu den Ländern, der Wirtschaft und den privaten Bauherren. Die Zusammenarbeit mit den öffentlichen Auftraggebern wird insgesamt positiver beurteilt als die mit den privaten Auftraggebern.