Der Mitte Juni neu ausgehandelte Mindestlohn-Tarifvertrag in der Bauwirtschaft ist vom Bundesarbeitsminister Norbert Blüm für allgemeinverbindlich erklärt worden. Mit Wirkung vom 1. September erhalten Bauarbeiter in Westdeutschland damit mindestens 16 Mark, in Ostdeutschland mindestens 15,14 Mark Lohn. Die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit erfolgte am letzten Donnerstag, 14. August 1997, im Einvernehmen mit den Mitgliedern des Tarifausschusses. Diesem gehören je drei Vertreter der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften an. Die bisherige Mindestlohnregelung läuft zum 31. August aus. Bei der Sitzung des Tarifausschusses wurden auch die tariflichen Regelungen über ein ganzjährig gesichertes Einkommen am Bau sowie Bestimmungen zu Flexibilisierung der Arbeitszeit für allgemeinverbindlich erklärt. Sie sollen die Winterarbeitslosigkeit der Bauarbeitnehmer vermeiden.