Wie die FAZ am 18. März 2006 berichtet, ist der Rechtsstreit der beiden Töchter Viktor Melnikows um die beiden Hälften der gleichnamigen Villa in Moskau beigelegt (BauNetz-Meldung vom 15. 3. 2006). Überraschend verzichtete Jelena Melnikowa, die sich eine Schenkungsurkunde erschlichen hatte, vor einem Moskauer Gericht auf ihre Ansprüche.
Ihr Anteil gehört mit diesem Verzicht dem russischen Staat. Damit ist die Vollstreckung des Testaments von Viktor Melnikow gesichert, das eine Hälfte des Hauses in der öffentlichen Hand belassen und vor Immobilienspekulation schützen soll.
Das klingt zunächst schlüssig, doch kann man sich angesichts des demonstrativen Desinteresses der Stadt Moskau und des Staates an anderen Baudenkmalen des russischen Konstruktivismus nicht vorstellen, dass mit dem Ende dieses Rechtsstreits die Villa wirklich gerettet sei. Der Investitionsdruck auf das innerstädtische Grundstück ist zu hoch, als dass eine Sanierung und Musealisierung der Melnikow-Villa realistisch wäre. Vielmehr könnte bei fortschreitendem Verfall die Veräußerung des Gebäudes der Öffentlichkeit gegenüber als ratsam dargestellt werden.
Arne Winkelmann