Am 15. Juli 2003, einige Tage nachdem das Strategiekonzept „Initiative Bürokratieabbau“ im Bundeskabinett beschlossen wurde, hat der Präsident der Bundesarchitektenkammer (BAK), Peter Conradi, zum Vorhaben der Bundesregierung Stellung bezogen.
In einer Presseerklärung der BAK wird die Initiative zum Bürokratieabbau prinzipiell begrüßt, da das Bauwesen durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien „überregelt“ sei und Vereinfachungen und Streichungen sinnvoll seien. Das betreffe auch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), für die die BAK bereits 1999 Novellierungsvorschläge gemacht habe. Die Forderung des Berufsverbandes besteht daher in einer vereinfachenden Veränderung der HOAI und nicht deren Abschaffung.
Ziel sollte sein, die Honorarabrechnung für die Bauherren transparenter und leichter anwendbar zu machen. Ein Wegfall der HOAI würde zu mehr Bürokratie führen, weil dann der Bund, die Länder und Gemeinden ebenso wie große Unternehmen für ihre Bauvorhaben jeweils eigene Richtlinien erlassen müssten. Zu befürchten stünde ein Preiswettbewerb, der Verluste bei der Bauqualität und beim Verbraucherschutz zur Folge hätte. Die BAK, so Conradi, sei bereit, bei der Novellierung der HOAI mitzuwirken.
Das Bundeskabinett hat am 9. Juli 2003 das Strategiekonzept beschlossen, doch muss der Beschluss erst die Zustimmung des Bundesrates erhalten, damit dieser rechtskräftig wird. Da bekanntlich die CDU-regierten Länder in diesem Gremium zur Zeit die Mehrheit innehaben, muss es nicht zur Verabschiedung des Gesetztes kommen.
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