Wie erst jetzt überregional bekannt wurde, hat die Vertreterversammlung der Architektenkammer Sachsen auf ihrer letzten parlamentarischen Sitzung am 14. November 1998 eine revolutionäre standesrechtliche Entscheidung getroffen: Das traditionelle Werbeverbot der Berufsordnung wurde im Freistaat faktisch abgeschafft.
An der entsprechenden Stelle im § 10 der „Richtlinie zur Ausübung der Berufspflichten“ wurde ein bisheriger, umfangreicher Text zum Thema Werbung durch zwei lapidare, eindeutige Sätze ersetzt: „Das Werben um Aufträge ist erlaubt. Vergleichende, herabsetzende und unterbietende Werbung ist zu unterlassen“.
Kammer-Geschäftsführer Olaf Doehler erläuterte gegenüber dem BauNetz: „Die standesrechtlichen Einschränkungen der Werbung wurden als nicht mehr zeitgemäß erkannt. Auch Rechtsanwälte werben heute im Kino und in Zeitungsanzeigen. Sogar Bandenwerbung im Fußballstadion ist jetzt möglich. Wir wollten ein Zeichen setzen und die bisherigen fein formulierten Regeln, die bis hin zur Zulässigkeit von fett gedruckten Einträgen im Telefonbuch gingen, außer Kraft setzen. Allerdings sollte man weiterhin darauf achten, daß man nur wahre Tatsachen behauptet. Am besten wirbt man mit seiner Leistung.“
Mit der positiven Formulierung „Werben ist erlaubt“ setzt sich Sachsen bei der Entrümpelung der Berufsordnung an die Spitze aller deutschen Architektenkammern.
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Lesen Sie auch einen älteren Kommentar der BauNetz-Redaktion zum Thema Werbeverbot vom 4. 9. 1998.