Das standesrechtliche Werbeverbot für Architekten wird seit einigen Jahren von vielen Architektenkammern modernisiert. Schon in mehreren Berufsordnungen finden sich Formulierungen, die das Werben „erlauben“ oder für „zulässig“ erklären - wenn auch in eng gesteckten Grenzen. Wegen der föderalen Struktur des Berufsrechts sehen sich die Architekten in Deutschland sechzehn verschiedenen Regelungen gegenüber. Verwirrung und Unsicherheit sind in vielen Fällen die Folgen.
Die BauNetz-Redaktion hat eine Übersicht über diese länderspezifischen Regelungen erstellt. Diese ist seit dem 28. April 1998 in der BauNetz-Rubrik „Spezial“ abrufbar. Hier lassen sich nicht nur die entsprechenden Paragraphen der jeweiligen Berufsordungen auf einem Blick vergleichen, sondern es sind auch längere Aufsätze und „Erlaubt - Verboten“-Listen im Volltext abrufbar. Berücksichtigt wurden dabei ausschließlich Materialien, die von den Architektenkammern zur Veröffentlichung in diesem Zusammenhang übersandt wurden. Somit erhält diese Übersicht einen „offiziellen“ und rechtsverbindlichen Charakter.
Die Übersicht über die länderspezifischen Regelungen zum Werbeverbot finden Sie hier.
Weitere BauNetz-Meldungen zum Thema sind außerdem in der News-Datenbank unter dem Suchbegriff „Werbeverbot“ abrufbar.