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17.01.1997
Was Investoren eigentlich wissen sollten...
Planungsprobleme beim Frankfurter Volksbildungsheim
Seit Mitte August 1996 steht das Volksbildungsheim in Frankfurt am Main leer. Die Investorengruppe Kieft und Metz will in dem denkmalgschützten Gebäude ein Kinozentrum verwirklichen und hat 1995 einen Kaufvertrag mit der Stadt abgeschlossen. Bestandteil des Vertrags ist, daß der Bauantrag für den Umbau bis spätestens 31. März 1997 gestellt werden muß. Bis heute liegt in Frankfurt aber noch kein Antrag vor. Der Hauptgrund dafür ist laut Investor ein im Grundbuch eingetragenes öffentliches Durchgangsrecht, das im Kaufvertrag nicht erwähnt ist. Für den 40 Quadratmeter großen Eckdurchgang des Gebäudes besitzt die Stadt seit 1961 ein Arkadenrecht. Der Durchgang wird für Passanten gebraucht, da der Bürgersteig zu schmal ist, außerdem liegen Leitungen für Strom, Gas, Wasser und Telefon darunter. Jetzt muß dringend eine Lösung gefunden werden, sonst verfällt der Kaufvertrag. Böse Stimmen munkeln, der Investor schiebe das Problem nur vor, er hätte kein Interesse mehr an dem Projekt, da in der Hanauer Landstraße zwei neue Großkinos geplant sind, die eine starke Konkurrenz werden könnten.
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