Am 18. Januar 2005 unterzeichneten Oskar Niemeyer und der Geschäftsführer der Potsdamer Stadtwerke, Peter Paffhausen, in Rio de Janeiro den Architektenvertrag für den Bau eines neuen Freizeitbades in Potsdam. Die Landeshauptstadt Brandenburgs möchte mit der Beauftragung des Brasilianers für das Projekt „Am Brauhausberg“ ihr Selbstverständnis als „Architektursammlung von Weltrang“ (Pressemitteilung) demonstrieren.
Zur Findung des geeigneten Architekten für ihr neues Wellness-Bad schrieben die Potsdamer Stadtväter also nicht etwa einen Wettbewerb aus, sie beauftragten vielmehr ein „unabhängiges Expertengremium“, das „Kriterien für die architektonisch-fachliche Qualifikation der in Betracht kommenden Architekten“ erarbeitete und sich dabei „insbesondere an den Pritzker-Preisträgern“ orientierte. Offenbar fehlte den Potsdamern in ihrer Architektursammlung klassizistischer und spätbarocker Kleinode noch - neben Mendelsohns Einsteinturm - ein Vertreter der „Klassischen Moderne“, denn im Kriterienkatalog des Expertengremiums heißt es:
„In diesem Zusammenhang soll das neu entstehende Bauwerk Bestandteil des architektonischen Gesamtwerkes eines Architekten sein, der durch internationales Renommee als „Klassiker der Moderne“ ausgewiesen ist. Um der Funktion des Gebäudes gerecht zu werden, muss der Bewerber Erfahrungen mit öffentlichen Bauten haben, die sozialen Funktionen dienen. Das Gesamtwerk des Bewerbers muss durch landschaftsbezogene Architektur besonders geprägt sein. Die Stadt stellt im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas 2010 den Anspruch, dass die Beauftragung des Bewerbers zu einem Alleinstellungsmerkmal von europäischer Bedeutung führt.
Gemäß der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen - VOF - können Aufträge ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben werden, wenn die Dienstleistungen nur von einer bestimmten Person ausgeführt werden können. Hierzu zählen insbesondere künstlerische Gründe.“
Nach Einschätzung des Gremiums erfüllt Oskar Niemeyer alle genannten Voraussetzungen. Er soll nun die „für die architektonische Erscheinung des Bauwerkes maßgebliche Entwurfsplanung“ ausführen und die Ausführungsplanungen beraten, um sicherzustellen, dass ein „authentisches architektonisches Werk des Architekten“ entsteht.
Die anschließenden Leistungen wird die Stadt im Ausschreibungsverfahren an einen europäischen Generalplaner vergeben. Hierzu läuft gegenwärtig die europaweite Vergabebekanntmachung.