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01.08.2002
Zum Wohl
Neues Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz in Kraft
Seit dem 1. August 2002 gilt in Hessen das neue „Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz“. Es löst das 30 Jahre alte Hessische Architektengesetz ab, schützt zum ersten Mal die Berufsbezeichnung Stadtplaner und legt Qualitätsstandards für diesen Beruf fest.
Indem sich die Architekten zu Berufsgesellschaften zusammenschließen und auf diese Weise Gesellschaftsformen mit sachgerechter Haftungsbegrenzung wählen können, soll die Wettbewerbsfähigkeit des Berufsstandes gestärkt werden. Baugewerblich tätige Architekten und Stadtplaner müssen dies als Zusatz zur Berufsbezeichnung angeben, so dass der Verbraucher/Bauherr erkennen kann, dass diese nicht in jedem Fall als unabhängige Sachwalter fungieren. Weiterhin ist eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen und Fortbildung wird zur Pflicht, was von der Kammer kontrolliert wird. Zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren wird eine Kammergütestelle zur Schlichtung von Streitigkeiten ins Leben gerufen.
Die Hessische Landesregierung habe mit der Neuerung ein „zukunftsweisendes Gesetz zum Wohle der Architekten und Stadtplaner, insbesondere aber auch zum Wohle zukünftiger Bauherren geschaffen“, heißt es im Pressetext der hessischen Kammer.
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