In Karlsruhe wurde am 25. August 1998 das neue Dienstgebäude für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof offiziell übergeben und eingeweiht. Der Neubau nach dem Vorbild des historischen Typus des Stadtpalais entstand seit November 1994 nach dem Entwurf des Kölner Architekten Oswald Mathias Ungers auf einem 10.000 Quadratmeter großen Grundstück an der Brauerstraße, unweit des ZKM.
In einem von einem fünf Meter hohen Mauergebäude eingeschlossenen Hof wurde ein freistehender fünfgeschossiger Baukörper errichtet. Der mit Hecken und Bäumen gestaltete „Palaisgarten“ spiegelt den Grundriß des Hauptgebäudes. Dieses besteht aus zwei Grundelementen: einem U-förmigen Winkelgebäude und einem darin eingestellten, halbkreisförmigen Rundgebäude, das durch eine zweigeschossige Arkadenreihe vom Boden abgesetzt ist. Beide Elemente umschließen einen fünfgeschossigen, überdachten Innenhof, der als Foyer und Eingangshalle dient.
Nach außen zeigt der Neubau eine Natursteinfassade, die den Bezug zu den historischen öffentlichen Bauten Karlsruhes darstellen soll, die innenliegenden Fassaden sind weiß verputzt.
Ungers beschrieb seinen Entwurf: „Die Aufgabe war, der Institution des Generalbundesanwalts als höchstem Staatsanwalt der Republik ein in jeder Hinsicht angemessenes Gebäude zu planen. Angemessen zunächst hinsichtlich der vielfältigen Funktionen eines komplexen Verwaltungsgebäudes, hinsichtlich der Möglichkeit einer erheblichen Erweiterung auf dem gleichen Grundstück, als auch den strengen Sicherheitsanforderungen entsprechend. Gleichzeitig sollte das Gebäude ein unverwechselbares Gesicht, eine klare Identität als Sitz der Bundesanwaltschaft erhalten.“ 200 Personen werden ab September 1998 in dem rund 70 Millionen Mark teuren Gebäude arbeiten.
Foto: Thomas Schindel, Karlsruhe