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02.04.1998
Mehr Eigenverantwortung, weniger Bürokratie
Mecklenburg-Vorpommern beschließt drastisch vereinfachtes Baurecht
Der Schweriner Landtag hat am 1. April 1998 eine neue Bauordnung verabschiedet, die in einigen Bereichen eine deutliche Deregulierung vorsieht.
Als eine der wichtigsten Neuerungen hebt das Bauministerium die Abschaffung der sogenannten Stellplatzbörse hervor, nach der innerstädtische Einzelhändler bis dato mehrere Tausend Mark zahlen mussten, wenn sie keine Autostellplätze für ihre Kunden anbieten konnten. Mit dem Wegfall dieser Gebühr erhofft sich Bau- und Umweltministerin Bärbel Kledehn (CDU) eine Belebung der Innenstädte.
Ein ganzes Bündel von Neuerungen betrifft den Einfamilienhausbau: so wurden die Abstandsflächen für reetgedeckte Häuser verringert, die Verwendung von Holz durch Lockerung der Brandschutzvorschriften erleichtert, die Größenbegrenzung für Doppelgaragen und -Carports abgeschafft sowie die Genehmigungen für Lichtkuppeln, Glasdächer und Balkone erleichtert.
Abweichungen vom Bebauungsplan müssen künftig nicht mehr in langwierigen Baugenehmigungsverfahren geprüft werden, sondern können zukünftig von den Baubehörden in Eigenregie genehmigt werden.
Die Ministerin betonte, daß viele Regelungen nicht einfach weggefallen seien. Ihre Beachtung sei aber künftig nicht mehr Sache des Häuslebauers. „Verantwortlich sind dann die Leute, die dafür ausgebildet sind, die Architekten und Bauingenieure.“
Ein großer Teil der Neuerungen betrifft die Landesbauordnung, die 1994 bereits einmal reformiert wurde. Seitdem können in Mecklenburg-Vorpommern Ein- und Zweifamilienhäuser genehmigungsfrei errichtet werden.
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