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02.04.1997
Die Architektur der Motorhaube
Landgericht Berlin: Erstmals Freispruch für den Münchner „Autogeher“
Wenn er auf die Mitte einer Motorhaube tritt, macht es „plupp“, wenn er seinen Fuß wieder hebt, macht es „plopp“. Eine Delle hinterlasse er dabei normalerweise nicht, da er sich „leichtfüßig“ und „mit einem gewissen Tempo“ bewege, gab er vor Gericht zu Protokoll. Die Rede ist von dem 31 Jahre alten Architekturstudenten Michael Hartmann aus München, der seit neun Jahren über falschgeparkte Kraftfahrzeuge läuft und dafür mehrfach rechtskräftig verurteilt wurde. Mittlerweile gibt er sein Wissen über die Methodik der zerstörungsfreien Belastungsprobe des heiligen Blechles in „Autogeher-Seminaren“ weiter und plant die Veröffentlichung der „Auto-Biografie eines Auto-Hassers“. Bei einer Autobegehung im Jahre 1995 am Berliner Chamissoplatz ist Hartmann gleichwohl ein Lapsus unterlaufen: An einem dort geparkten Fahrzeug war eine Beule entstanden. Ein Amtsgericht hatte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe verurteilt, nun liegt der Freispruch der Berufungsinstanz vor: Das Berliner Landgericht hat ihm nicht nachweisen können, daß er Autos übersteigt, um sie zu beschädigen. Schadensersatz muß er trotzdem leisten, entschied das Gericht.
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