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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen_Kammergericht_entscheidet_Philipp_Holzmann_und_Hochtief_duerfen_zusammengehen_3301.html

19.03.1998

Holztief genehmigt

Kammergericht entscheidet: Philipp Holzmann und Hochtief dürfen zusammengehen


Das Berliner Kammergericht hat in einer am 18. März 1998 veröffentlichten Entscheidung grünes Licht für den Zusammenschluß der beiden größten deutschen Bauunternehmen, der Philipp Holzmann AG und der Hochtief AG, gegeben. Das Gericht wies damit einen gegenteiligen Beschluß des Bundeskartellamts zurück. Das Kartellamt prüft jetzt die Chancen einer Revision.
Das Gericht glaubt, aufgrund des derzeitig „intensiven Wettbewerbs“ – eine Umschreibung für die schlechte Baukonjunktur – sei trotz des Zusammenschlusses nicht mit dem Erlahmen des Wettbewerbs zu rechnen.
Die Hochtief AG kann nun ihren Anteil an Holzmann von 24,9 Prozent auf 35 Prozent steigern. Die Holzmann AG, die sich ursprünglich gegen die „feindliche Übernahme“ gewehrt hatte, stehe nach den Worten eines Sprechers der Zusammenarbeit inzwischen grundsätzlich positiv gegenüber.

Bericht der DBZ
Meldung vom 9. 6. 1997
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