Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau führt einen Musterprozess durch mit dem Ziel, die Unterschreitung der HOAI von einem Gericht als rechtswidrig darstellen zu lassen. Zu diesem Zweck wird am 16. Februar Klage gegen die Marktgemeinde Oberstdorf im Allgäu erhoben.
Der örtliche Bauausschuss hatte nach Darstellung der Ingenieurkammer „unverblümt zur Unterschreitung der gesetzlich normierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)“ aufgerufen. Daraufhin wurde im November 2000 eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ zugestellt, die auch nach mehrfachem Verstreichenlassen von Fristen nicht unterschrieben wurde, weil man sie für eine „Knebelung“ hält (Bürgermeister Eduard Geyer).
Somit ist der juristische Weg für die Klage frei. Der „nunmehr unabwendbare“ Rechtsstreit wird nach Überzeugung des Ingenieurkammer-Präsidenten Karl Kling „klar im Sinne der freiberuflichen Planer im Freistaat Bayern“ entschieden werden. Hinzuzufügen wäre, dass ein solches Urteil über den Einzelfall hinaus auch Architekten und Ingenieuren in anderen Bundesländern zu Gute käme. Damit würde die geltende Rechtslage bestätigt, nach der die Honorare für Architekten und Ingenieure keineswegs frei verhandelbar sind, sondern im Rahmen der Honorarordnung liegen müssen.