Das Bundeskabinett hat am 28. März 2001 den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der „Stiftung Jüdisches Museum Berlin“ beschlossen. Durch das Gesetz soll das seit Anfang 1999 fertiggestellte Jüdische Museum rechtlich in eine Bundeseinrichtung umgewandelt werden. Vorerst bleibt das nach Plänen von Daniel Libeskind errichtete Gebäude im Eigentum des Landes Berlin und wird der Bundesstiftung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bereits zu Beginn dieses Jahres war die alleinige Finanzierung an die Bundesregierung übergegangen. Kulturstaatsminister Nida-Rümelin sagte, die vollständige Übernahme durch den Bund habe weit über die Grenzen des Landes hinaus Signalwirkung. Das bedeutendste Museum für jüdische Kultur und Geschichte in Deutschland werde einen nachhaltigen Beitrag für das Geschichtsbewusstsein leisten. Am 9. September 2001 wird das Haus mit einer Dauerausstellung eröffnet, die zwei Jahrtausende jüdischen Lebens in Deutschland erzählt.
BauNetz-Meldung zur Fertigstellung des Museums vom 19. 1. 1999