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20.02.2002
Eingestellt
Gerichtsbeschluss zum Abriss der Kasseler „Treppe“
Der zwar beschlossene, aber zu früh begangene und damit unrechtmäßige Abriss der „Treppe ins Nichts“ auf dem Kasseler Königsplatz (siehe BauNetz-Meldung vom 29.8.2000) hatte, wie vom betroffenen Landschaftsplaner Gustav Lange angekündigt, ein gerichtliches Nachspiel. Eineinhalb Jahre nach der nächtlichen Abrissaktion hatte sich nun der Kasseler Oberbürgermeister Lewandowski, sowie zwei weitere Bürgermeister wegen gemeinschaftlich begangener Untreue vor dem Kasseler Landgericht zu verantworten. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, könnte dieser Tatbestand aber nicht nur mit einem Ordnungsgeld (ursprünglich in Höhe von 400.000 Mark) gegen die Stadt belegt, sondern auch eine sechsmonatige Haftstrafe der Verantwortlichen nach sich ziehen.
Nach Auskunft des Kasseler Landgerichts gegenüber der BauNetz-Redaktion wird das Verfahren nun gegen die Zahlung von Geldbußen der drei Angeklagten für gemeinnützige Einrichtungen eingestellt. Lewandowski soll demnach 15.000, die Bürgermeister Groß und Streitberger jeweils 14.000 und 13.000 Euro bezahlen. Im Sinne des Rechtsfriedens soll die Sache damit erledigt und nun wirklich zum Treppenwitz geraten sein.
Bild vom August 2000, Lothar Koch/Kassel
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