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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen_Gericht_Bremer_Stadthalle_darf_umgebaut_werden_15765.html

19.01.2004

Preisgegeben

Gericht: Bremer Stadthalle darf umgebaut werden


Am 15. Januar 2004 wurde der Beschluss des Landgerichts Bremen im Streit um die Bremer Stadthalle verkündet: Diese darf nun nach dem Willen der Betreiber umgebaut werden.

Die 1964 mit einer herausragenden Dachkonstruktion errichtete Stadthalle soll nach dem Wunsch der Betreibergesellschaft HVG aufgestockt und um tausend Sitzplätze erweitert werden, womit deren ursprüngliche Gestaltungsabsicht zerstört wird. Der Architekt der Stadthalle, Roland Rainer (Wien), hatte unter Berufung auf sein Urheberrecht eine einstweilige Verfügung erstritten, über die am 6. Januar 2004 in der 7. Zivilkammer verhandelt wurde. Als Ergebnis des Urteils wurde die einstweilige Verfügung aufgehoben. Es wird wie folgt begründet:

Nach Auffassung der Richter hat das „Änderungsinteresse“ der Stadt Vorrang vor Rainers „Bestandsschutzinteresse“. Wenn der Bremer Senat einen Ausbau der Stadthalle beschlossen und wirtschaftliche Gutachten dies für sinnvoll erachtet haben, sei ein Umbau demokratisch ausreichend legitimiert, erklärte das Gericht.
Der Richter folgte der Argumentation, dass nur ein Ausbau die Konkurrenzfähigkeit zu anderen größeren Veranstaltungshallen wie in Hamburg oder Hannover gewährleisten könne (nicht müsse). Den Verweis auf Gegengutachten oder Vergleiche zu Scharouns Philharmonie in Berlin, deren exzeptionelle Architektur man auch nicht zu Gunsten neuer Sitzplätze opfern würde, beeindruckten den Richter nicht.

Für weiteren Unmut hatte die Entscheidung der Betreiber gesorgt, die Stadthalle in „AWD-Dome“ umzubenennen. Die zweifelhafte Wirtschaftlichkeit einer größeren Halle, die Inkaufnahme der Zerstörung eines Baudenkmals wie auch die Umbenennung machten den Sinn der Umbaumaßnahme fraglich, so Kritiker.

Gegen den Stadthallen-Umbau hatte sich eine Bürgerinitiative zusammen mit der Bremer Architektenkammer, der FDP und den Grünen ausgesprochen. Gegen das Urteil des Landesgerichts kann Roland Rainer jedoch Berufung einlegen und damit den Fall vor das Oberlandesgericht bringen.
Unabhängig davon wollen die Betreiber bereits Ende Januar mit den Umbauarbeiten beginnen.

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