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09.04.2001
Zurück auf dem Pfad der Tugend
Gemeinde Oberstdorf hält sich wieder an die HOAI
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat am 6. April 2001 bekannt gegeben, dass die Marktgemeinde Oberstdorf der öffentlichen Kritik nachgegeben und bei ihren Auftragsvergaben Abstand von rechtswidrig geforderten Nachlässen genommen hat. Dem Einlenken der schwäbischen Kommune war eine Auseinandersetzung über das Verständnis geltenden Rechts und der gesetzlich normierten Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) vorausgegangen (siehe BauNetz-Meldung vom 14.2.2001).
Die Kammer habe die Rückkehr der Oberstdorfer „auf den Pfad der Tugend“ mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, hieß es. Man werde die Medien auch künftig über beabsichtigte und erfolgte Honorarverstöße informieren.
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