Am 4. Juli 2003 wurde in Berlin der Vertrag zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik und dem Berliner Büro Holger Kleine Architekten für den Bau der Deutschen Botschaft in Warschau unterschrieben.
Der zweistufige internationale Wettbewerb um die Deutsche Vertretung in Polen war im September 2002 nur vorläufig entschieden worden (siehe BauNetz-Meldung vom 30. 9. 2002). Die ersten drei Preisträger des Wettbewerbs - Rausch und Willems (Berlin), Büro für Architektur und Städtebau (München) und Holger Kleine Architekten (Berlin) - wurden beauftragt, ihre Entwürfe zu überarbeiten. Im Mai 2003 wurden diese im Rahmen eines Verhandlungsgespräches einem Auswahlgremium vorgestellt, das daraufhin die Annahme des Entwurfs von Holger Kleine empfahl.
Der Entwurf für das neue Botschaftsgebäude, das die Kanzlei, das Konsulat und auch die Residenz aufnimmt, bildet die unterschiedlichen Funktionen in einer Komposition aus mehreren Baukörpern ab. Dabei soll das Gebäude durch „ein Gleichgewicht von Gebundenheit und Freiheit, von Festigkeit und Beweglichkeit, von Nüchternheit und Poesie beeindrucken“ (Baubeschreibung). Damit soll der Wandel des Selbstverständnisses der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg zum Ausdruck gebracht werden, was vor allem in Polen opportun ist.
Das Grundstück liegt auf der Grenze zwischen der historischen Stadt und dem Lazienki Park, dem berühmten Warschauer Schlossgarten. Diese Schnittstelle zwischen Stadt und Garten thematisiert auch der Entwurf des Botschaftsgebäudes: Der Hauptbau wird mit der im Südosten des Grundstücks gelegenen Exedra über einen „Grünkörper“ verbunden. Dieser Grünkörper nimmt mit dem Schiefer seiner Stützmauer die Fassadenverkleidung der Botschaft einerseits und mit der Bepflanzung mit wilden Wein und Efeu Elemente des Gartens andererseits auf.