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15.08.1997
Entrümpelungsaktion im Baurecht
Das Bau- und Umweltrecht von Mecklenburg-Vorpommern soll vereinfacht werden
Am Mittwoch verabschiedete die Landesregierung in Schwerin ein Deregulierungsgesetz zur Vereinfachung des Bau- und Umweltrechts. Kern des Gesetzentwurfes ist eine Liberalisierung technischer Vorschriften. Aufbauend auf der Reform von 1994, nach der Ein- und Zweifamilienhäuser baugenehmigungsfrei geworden sind, wird durch die jetzige Vereinfachung die Bauordnung noch flexibler. In Zukunft nennt das Gesetz von den 2000 Regelwerken nur noch 90 als verbindlich. Die restlichen Bestimmungen dienen zur Orientierung bei den Gewerken. Das gesamte Deregulierungspaket muß noch vom Landtag gebilligt werden. Eine wesentliche Neuerung ist die partielle Abschaffung der Ablöse für Stellplätze. Künftig sind die ersten vier Stellplätze ablösefrei, wovon vorrangig kleine Einzelhandelsgeschäfte profitieren werden. Weniger restriktiv ist die Bauordnung bei der Errichtung und Anordnung von Balkonen und anderen tragenden Bauteilen. Mit der Reform bleibt der Standard der Umwelt- und Sicherheitsnormen unangetastet. Diese Entbürokratisierung soll helfen, Kosten zu sparen und Antragsverfahren zu erleichtern.
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