Die Bundearchitektenkammer (BAK) wendet sich vehement gegen die „Scheinprivatisierung“ von öffentlichen Bauverwaltungen. Was zum Beispiel bei der Telekommunikation oder der Stromversorgung ungeahnte Preisvorteile für den Endverbraucher habe, führe im Bereich der öffentlichen Bauverwaltung zu Kostensteigerungen und Wettbewerbsverzerrungen, sagte BAK-Präsident Peter Conradi auf einer Pressekonferenz in Berlin am 25. Oktober 1999. Die Privatisierung von Staatsbauverwaltungen sei eine „Scheinprivatisierung ehemals hoheitlicher Baufunktion“, die nicht die Vorteile, sondern die „Nachteile von Staat und Privat“ vereine, sagte Conradi. Viele der privatisierten Bauämter erhielten von der öffentlichen Hand Auftrags- und Beschäftigungsgarantien, wodurch die im Baubereich traditionell dominierende Struktur aus Architektur- und Ingenieurbüros verdrängt würde. „Es kann nicht sein, daß mit Steuergeldern aufgemotzte ehemalige Behörden im Marktsegment des Mittelstandes wuchern“, stellte der Präsident fest. Wirtschaftliche Effizienz sei eine wichtige Nebenbedingung einer Bauverwaltung. Die Hauptaufgabe des Bauherrn in der Demokratie sei es jedoch, in Zusammenarbeit mit freiberuflichen Architekten qualitätvolle Architektur sicherzustellen.
Conradi nutzte die Pressekonferenz dazu, sich auch zum Thema „Pfusch am Bau“ zu äußern. 40 Prozent der Bauschäden seien nach einer Untersuchung des TÜV Süddeutschland auf Planungsfehler zurückzuführen. Als Lösung habe der TÜV hierzu empfohlen, „mit einem teuren Baucontrolling letztlich die Baukosten weiter zu erhöhen“, so Conradi. Tatsächlich müsse die bewährte Trennung zwischen Planung und Bauausführung beibehalten werden: „Nur wenn der Architekt von den Interessen der ausführenden Unternehmen frei planen kann, läßt sich Pfusch am Bau vermeiden.“