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08.07.1997
Neues Planungsrecht ab 1998
Bundesrat stimmt Vermittlungsergebnis zu
Der Bundesrat hat am 4. Juli 1997 dem Vermittlungsergebnis zum Bau- und Raumordnungsgesetz zugestimmt. Damit wird 1998 ein einheitliches Planungsrecht für ganz Deutschland in Kraft treten. Der Minister für Raumordnung, Städtebau und Bauwesen, Klaus Töpfer, begrüßte die Entscheidung und erläuterte die Schwerpunkte des Gesetzes: Private und öffentliche Hand sollen künftig intensiver zusammenarbeiten können. Der städtebauliche Vertrag und der Vorhaben- und Erschließungsplan wird dauerhaft im Baugesetzbuch verankert. Der Umweltschutz in der Bauleitplanung soll aufgewertet werden. Die Opposition hatte im Bundesrat gegen das neue Baugesetz gestimmt, weil die Beteiligung der Bürger an der Planung eingeschränkt werden sollte. Außerdem waren die Regelungen zum Naturschutz nicht weitreichend genug.
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