Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten BDLA hat am 15. Dezember 2003 die Änderung seiner Satzung gemeldet, die den Berufsverband nun auch für Mitglieder fachfremder Disziplinen öffnet. Jetzt können dem BDLA auch Geografen, Stadt- und Umweltplaner usw. beitreten.
Voraussetzung ist, dass die Betreffenden überwiegend im Bereich der Landschaftsarchitektur/Landespflege tätig sind und Satzung und Berufsgrundsätze des BDLA anerkennen. Die in den Landesgruppen existierenden Aufnahmeausschüsse prüfen die eingehenden Anträge auf Mitgliedschaft im BDLA und empfehlen dem Präsidium die Aufnahme bzw. Ablehnung. Die neuen Mitglieder erhalten den Status einer außerordentlichen Mitgliedschaft, genießen aber die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder.
„Wir zielen mit der Satzungsänderung darauf, die Reihen der qualifizierten Fachleute zu stärken,“ erklärte der Präsident des BDLA, Adrian Hoppenstedt. Zugleich werde mit der Aufnahme von landschaftsplanerisch tätigen Agrarwissenschaftlern, Geografen, Stadt- und Umweltplanern der Alleinvertretungsanspruch des BDLA gegenüber der Politik und Verwaltung verstärkt, erläuterte Hoppenstedt.
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