Die Bayerische Architektenkammer und die Dekane der bayerischen Architekturfakultäten haben sich mit einer gemeinsamen Erklärung in die hochschulpolitische Duskussion eingemischt. Angesichts von Plänen, die angelsächsischen Studienabschlüsse „Bachelor“ und „Master“ zukünftig auch an deutschen Universitäten und Fachhochschulen anzubieten, stellten sie klar, daß der Bachelor-Abschluß nicht ausreichend sei, um den Zugang zum Architektenberuf zu ermöglichen. Grund: Mit sechs Semestern sei dieser Studiengang zu kurz, um ausreichend für die Berufsqualifikation zu sein. Laut EU-Architektenrichtlinie wird für die Ausübung des Architektenberufs ein Studium von mindestens acht Semestern verlangt, das mit einem Diplom oder einem vergleichbaren Befähigungsnachweis abgeschlossen wird.
Der Master-Abschluß dagegen wird in dem Papier als ausreichend für den Zugang zum Architektenberuf angesehen - vorausgesetzt, er erfülle mindestens die Bedingung der EU-Architektenrichtlinie.