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27.03.1998
Kein Aprilscherz
Bauordnung für Strandburgen auf Langeoog
Der Strand ist voll. Grund genug für den Langeooger Gemeinderat, eine „Satzung über die Benutzung des Badestrandes und die Einschränkung des Gemeingebrauchs“ zu verabschieden. Danach, so berichtet die Leipziger Volkszeitung in ihrer Ausgabe vom 26. März 1998, gelten auf der ostfriesischen Insel künftig enge Bauvorschriften für Strandburgen: sie dürfen nicht größer als fünf Meter im Durchmesser sein und die Mauern aus Sand sollen maximal eine Höhe von einem halben Meter haben. Bevor Verstöße gegen die neue Bauordnung eine Welle der Empörung auslösen können, hat die Welle der Flut sicher schon vorbeigeschaut.
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