Die Stadt Leipzig hat erstmalig einen „Architekturpreis zur Förderung der Baukultur“ ausgelobt, mit dem bauliche Leistungen gewürdigt werden sollen, die den „Ansprüchen an eine zeitgemäße architektonische Qualität in beispielhafter Weise“ gerecht werden. Zur Einreichung berechtigt sind private und öffentliche Bauherren und Architekten, die ihre Bauwerke in der Stadt Leipzig realisiert haben. Zugelassene Objekte und Zulassungsbereich: Seit 1990 fertiggestellte Bauwerke und Freiraumgestaltungen aller Art und Nutzung sowie Umbauten, sofern sie eine eigene schöpferische Gestaltungsleistung der Architekten erkennen lassen. Sie müssen im Gebiet der Stadt Leipzig errichtet sein oder in direktem funktionalen Bezug zu ihr stehen.
Bei Einreichung eines Wettbewerbsbeitrags wird jeweils eine Teilnahmegebühr von 150 Mark erhoben. Die Arbeiten werden von einer unabhängigen Jury aus fünf externen Fachjuroren und zwei ortsansässigen Sachjuroren bewertet, vergeben werden drei undotierte Hauptpreise in Form einer Urkunde und Plakette sowie gegebenenfalls weitere Lobende Erwähnungen.
Die Einreichungsfrist endet am 15. Oktober 1999, die Jurysitzung findet am 5. und 6. November 1999 statt.
Ausführliche Ausschreibungsunterlagen sind ab 1. September 1999 anzufordern bei der Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt/Geschäftsstelle Architekturpreis, Herr Kaube, 04092 Leipzig, Telefon 0341 / 123 48 24, Fax 0341 / 123 48 40 oder per eMail.
Weitere Informationen finden Sie außerdem im Webauftritt der Stadt Leipzig.