Kassiert Ihr Büro Provisionen einer Kopier- bzw. Lichtpausenfirma? Dann dürfte damit wohl bald Schluß sein, denn wie das Stuttgarter Landgericht in einer einstweiligen Verfügung gegen einen Lichtpausendienst feststellte, sind Rabatte, die ein Architekt mit seinem Stamm-Vervielfältigungsdienst aushandelt, dem jeweiligen Bauherrn, für dessen Projekt die Kopien benötigt werden, gutzuschreiben. Grundlage für diese Entscheidung ist die Berufsordnung der Architekten, aus der hervorgeht, daß Architekten grundsätzlich keine Provisionen annehmen dürfen. Ein Betreiber einer kleinen Stuttgarter Lichtpausenfirma hatte geklagt, weil seine Kunden scharenweise zu einem großen Konkurrenten überliefen, der die Rabatte unzulässigerweise den Architekten gutschrieb.