Die Große Tarifkommission der IG Bauen-Agrar-Umwelt hat sich am Montag, 12. Mai 1997, in Frankfurt für die Ablehnung des Schlichterspruchs entschieden. Ausschlaggebend war nach Angaben des Gewerkschaftschefs Klaus Wiesehügel die unzureichende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Gewerkschaft bot den Arbeitgebern neue Verhandlungen an. Sollten sich die Tarifparteien bis Ende der Erklärungsfrist (21. Mai 1997) nicht einigen, droht ein Streik der IG Bau.