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30.01.2023

Weniger Geld, mehr Klimaschutz

Zur geänderten Neubauförderung auf Bundesebene


Vergangene Woche gab das Bundesbauministerium unter der Leitung von Klara Geywitz die Änderungen der Neubauförderung bekannt. In Zukunft steht für Bauherrschaften deutlich weniger Geld zur Verfügung. Im Gegenzug sind höhere Auflagen im Klimaschutz zu erfüllen. Wer die neue Förderstrategie der Bundesregierung bewerten möchte, muss sich durch eine Menge Zahlen und Fakten wühlen.

Von Maximilian Hinz

Bis Dezember des vergangenen Jahres befand sich die Neubauförderung unter der Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums von Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) und war Teil der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Sie bildete den förderpolitischen Rahmen sowohl für energieeffiziente Neubauten als auch für energetische Sanierungen. Im Zuge der Reform der BEG wurde die Neubauförderung ausgegliedert und liegt nun in der Verantwortung des Ministeriums für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung unter Klara Geywitz (SPD).

Mit dem Wechsel der Zuständigkeiten vom Wirtschafts- zum Bauministerium geht eine politische Neuorientierung einher. Die geänderte Richtlinie bedeutet weit weniger Subventionierung für den Neubau, knüpft die Neubauförderung aber an höhere Maßstäbe in Sachen Klimagerechtigkeit. Insgesamt stellt der Bund dafür 1,1 Milliarden Euro pro Jahr aus den Mitteln des Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Aufgeteilt in das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“, das ab März mit einem Umfang von 750 Millionen Euro in Kraft tritt, und 350 Millionen Euro für den Eigentumserwerb von Familien ab Juni.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Bauten mindestens in der „Effizienzhaus-Stufe 40“ errichtet werden. Wenn sie zusätzlich das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) einhalten, gibt es mehr Geld. Künftig wird es für Bauherrschaften dabei nicht mehr wie zuvor Tilgungszuschüsse geben, sondern zinsverbilligte Kredite. Direktzuschüsse können indes nur noch durch Kommunen und Landkreise in Anspruch genommen werden.

Nicht mehr für Anträge berechtigt ist zudem die „Effizienzhaus-Stufe 55“, die schon unter der Zuständigkeit von Wirtschaftsminister Habeck im vergangenen Frühjahr ausgesetzt wurde, weil diese am Markt bereits weitgehend etabliert ist. Hier sind sich die beiden Ministerien einig. Gegenüber dem Fernsehsender Phoenix stellte auch Geywitz den Mitnahmeeffekt heraus. Mit den im letzten Jahr insgesamt 306.000 bezuschussten Bauanträgen seien so gut wie alle neu errichteten Wohnungen gefördert worden. Ob darunter wirklich nur klimagerechte Bauten zu finden sind, darf tatsächlich bezweifelt werden.

Ein Blick zurück ins vergangene Jahr: Allein für neu errichtete Wohngebäude wurden bis Ende November 16,4 Milliarden Euro bewilligt. Weitere 9,6 Milliarden kamen allein zwischen Januar und Juli für energetische Sanierungen hinzu. Beide Subventionen stammten aus den Mitteln der BEG. Angesichts dessen ließ die Kritik aus Richtung der Bau- und Wohnungsindustrie natürlich nicht lange auf sich warten. Vertreter*innen der Branche beklagen die zu geringen Fördersummen bei zu hohen Anforderungen. Das Ziel von jährlichen 400.000 neuen Wohnungen, darunter 100.000 Sozialwohnungen, die Geywitz und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Oktober letzten Jahres mit dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum ausriefen, rücke so laut vieler Kritiker*innen in weite Ferne.

Dass es auf dem deutschen Wohnungsmarkt knirscht, ist keine neue Nachricht. Wie drastisch die Lage ist, hat kürzlich eine Studie des Pestel-Instituts und des Bauforschungsinstituts ARGE dargelegt, beauftragt durch ein Bündnis mehrerer Sozialverbände. Darin wird in Deutschland für 2023 ein Mangel an 700.000 Wohnungen prognostiziert. Andere Berechnungen kommen sogar auf bis zu 1,9 Millionen. Um dem beizukommen forderten die Auftraggeber*innen der besagten Studie ein Sondervermögen von über 50 Milliarden Euro.

Was steht für das Bauen in Deutschland nun unterm Strich? Wichtig sei laut Geywitz, die Neubauförderung „als Teil eines großen, sozialen und klimafreundlichen Bauförderprogramms der Bundesregierung zu sehen“. Zu diesem Gesamtpaket zählen neben den 1,1 Milliarden der Neubauförderung weitere 2,5 Milliarden Euro, die den Ländern aus dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden. Hinzu kommen außerdem jährlich 12 bis 13 Milliarden Euro aus dem BEG-Topf für die Bestandssanierung, die allerdings in der Verantwortung des Wirtschaftsministeriums bleibt.

Ob mit diesem Programm aus mehreren kleinen Maßnahmen angesichts steigender Baukosten und Zinsen die Lücke im Angebot geschlossen werden kann, ist aus Sicht der meisten politischen Beobachter*innen zu bezweifeln. Aufgrund der politischen Zuständigkeiten wird es beim Bauen letztlich auf die Kommunen ankommen. Folgt man Matthias Alexander in der FAZ, kann man das Bauministerium auf Bundesebene in der nächsten Legislaturperiode getrost wieder schließen.


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Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz (SPD)

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