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17.07.2020

Zerstören erlaubt

Zur Zukunft der Berliner Hedwigskathedrale


Es ist schon sechs Jahre her, dass der Wettbewerb zum Umbau der St.-Hedwigskathedrale entschieden wurde. Doch schon 2014 sorgte diese Entscheidung bundesweit für Aufruhr, sollte doch das wesentliche Merkmal der nach Plänen von Architekt Hans Schwippert wiederaufgebauten Kirche beseitigt werden: Die Öffnung im Zentrum des Innenraumes, die Kirchensaal und Unterkirche verbindet. Nun aber entschied das Berliner Landgericht: Der geplante Umbau verstößt nicht gegen Urheberrecht.

Das Urheberrecht könne nicht als Argument gegen eine Veränderung angeführt werden, so Richter Claas Schaber. Die katholische Kirche habe vielmehr das Recht, das Gotteshaus nach ihren Wünschen umzugestalten – und zur Not in Teilen auch zu zerstören. Die Rechte des Eigentümers haben Vorrang, so die Urteilsbegründung. Geklagt hatten Nachfahren und Erben der beteiligten Künstler und des Architekten. Schwippert hatte die katholische Bischofskirche nach der Teilzerstörung im Zweiten Weltkrieg mit Künstlern aus Ost- und Westdeutschland wiedererrichtet.

Die Kritiker*innen argumentieren, mit dem Umbau der Rundkirche werde ein wichtiges Zeugnis des kirchlichen Lebens in der DDR und ein Zeugnis der liturgischen Erneuerung nach dem Zweiten Weltkrieg zerstört. Schwippert, der auch das Bonner Bundeshaus umgebaut und einen der Türme im Berliner Hansaviertel entworfen hatte, habe ein einzigartiges Denkmal der Zusammengehörigkeit in der Zeit der Teilung geschaffen. Ein Vorhaben, das von Ost und West als kleines, aber wichtiges gesamtdeutsches Projekt bewertet wurde.

Nur: Ob ein Bauwerk zeitgeschichtliche Bedeutung hat, sei dem Urheberrecht egal, stellte das Gericht klar. Außerdem haben Eigentümer das Recht, sich neu zu erfinden. Wer ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk besitzt, darf es also zerstören – aber nicht verändern, denn das wäre eine Entstellung. Letzteres sei bei St. Hedwig aber nicht der Fall, so die Kammer: „Von dem alten Werk wird nichts mehr übrigbleiben.“

Er sei von dem Urteil sehr enttäuscht, so Schwipperts Neffe und Testamentsvollstrecker Horst Peter, der mit seiner Klage zuvor bereits am Berliner Verwaltungsgericht gescheitert war. Die Entscheidung berücksichtige nicht den religiösen und kulturellen Stellenwert der Kathedrale.

Der Umbau, der unter anderem den Altar ins Zentrum der Kirche rückt, war vom früheren Berliner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki beschlossen und von seinem Nachfolger Heiner Koch in Angriff genommen worden, um nach Angaben des Erzbistums den gegenwärtigen kirchlichen Vorgaben entsprechend Gottesdienste feiern zu können. 2023 sollen die Arbeiten an der Kathedrale abgeschlossen sein. (kat)


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Der Streit um die St.-Hedwigskathedrale am Berliner Bebelplatz schwelte schon mehrere Jahre.

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Nun entschied das Berliner Landgericht, dass der geplante Umbau zulässig ist.

Nun entschied das Berliner Landgericht, dass der geplante Umbau zulässig ist.

Der Innenraum von St. Hedwig bei der Wiedereinweihung am 1. November 1963.

Der Innenraum von St. Hedwig bei der Wiedereinweihung am 1. November 1963.

Nach dem Krieg war die katholische Kirche nach Entwürfen von Hans Schwippert wiederaufgebaut worden.

Nach dem Krieg war die katholische Kirche nach Entwürfen von Hans Schwippert wiederaufgebaut worden.

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