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21.02.2018
Göttlicher Irrsinn
Wohnturm von Farshid Moussavi in Montpellier
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Oli | 22.02.2018 16:14 Uhr@nichtoli
Ich habe an diesem großartigen Projekt (leider) keinen Strich gemacht, kenne die Architekten nicht und bin auch kein Franzose. Meine Empfehlung: Hinterfrage deine Kommentarmotivation und erkenne deine Geistesarmut.
Dass die Rettungswegsituation hier den Vorgaben entspricht, nehme ich mal an. Die interessante Frage ist daher: Wieso ist in Frankreich eine gewendelte Treppe in einem Nicht-Sicherheitstreppenhaus als einziger Fluchtweg möglich und bei uns nicht? Haben die Feuerwehren längere Leitern? Ist das Gefahrenbewusstsein geringer? Gibt es eine Sprinkleranlage im Haus?
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Bauer | 22.02.2018 11:32 Uhrnice curve
rund förmige Barkow Leibinger Wohnungs-Turm Prinzip im Berlin...
aber sieht sehr leicht und elegant aus :) gefällt mir besonders die Fassade Material und Vorhänge....
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nicht oli | 22.02.2018 10:17 Uhr@oli
nur jemand der selbst daran gearbeitet hat kann sowas schreiben. hört auf eure eigenen Projekte zu loben und seid selbstkritisch !
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Andrea Palladio | 22.02.2018 10:08 UhrBalkonistan
ich bestelle demnächst auch einmal einen "simple height balcony".
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mehmet | 22.02.2018 09:02 Uhrgrundrisse?
was soll an den grundrissen schlecht sein? alles sehr kompakt, wenig Verlust durch erschliessung. passt doch.
viel wichtiger ist doch dass hier unglaublich schöne Räume entstehen. und wie vorhang in fassade optisch übergeht ist grandios. da möchte man doch Wohnen.
was den Kern angeht und die Wendeltreppe. ich vermute das ist hierzulande nicht genehmingungsfähig, oder? zweiter Fluchtweg, Fluchtweg müsste nach aussen anzuleitern sein und und und
daran ist ja schon corbu in deutschland gescheitert....leider.
ich finde das projekt richtig gut!
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dethomas | 21.02.2018 17:56 Uhrnörgeln kann man . . .
. . . aber nur an der größe des gartens, der sicherlich wegen dem fehlen einer null etwas klein angegeben ist.
die 'wendeltreppe' wirkt riesig und ist sicher schneller hinabgelaufen als 18 oder 27 mal ums eck.
ganz aussen gegangen geht das sicher auch mit einer trage.
wenn man dann garnichts findet, um an einem sehenswerten 'eye catcher' 'rumzunörgeln', dann sind es immer die nicht gelungenen grundrisse.
mir gefällt es sehr gut, wobei, die details könnten noch verrissen werden . . . . .
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ntaj | 21.02.2018 16:53 Uhrauweia
die grundrisse sind alles andere als gelungen. kein wunder, es kam offensichtlich nur auf die aussenform an...
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Der Drehwurm | 21.02.2018 15:56 Uhrme2
Ein Wohnhochhaus mit einer Wendeltreppe als einzigem baulichen Rettunsgweg - wahrlich göttliche Narretei!
So was möchte ich auch mal machen dürfen.
Durch den kompakten Baukörper kann der Rest des Grundstücks als Gartenfläche genutzt werden.
Die Balkone sind so platziert, dass die Privatsphäre der Bewohner bewahrt bleibt.
Die kurvigen Bodenplatten bestimmen das Fassadenbild.
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Moppelhuhn | 23.02.2018 12:36 UhrRettungsweg
M.W. gilt in Frankreich ein Wohngebäude erst ab 50 m als Hochhaus. Eine Sprinkleranlage o.ä. dürfte also wahrscheinlich nicht vorhanden sein.
Die Frage der Rettungswege ist in Frankreich m.W. unabhängig von der Eigenschaft als Hochhaus: Ist das Gebäude nicht anleiterbar, so muß ein "geschütztes Treppenhaus" vorhanden sein. Das ist unabhängig davon, ob das Gebäude nun aufgrund der Höhe (über 22 m, wie in Deutschland) oder aus anderen Gründen nicht anleiterbar ist. Durch eine Höhe von mehr als 22 m wird also ein sicherer baulicher Rettungsweg erforderlich, aber das Gebäude wird aus diesem Grund noch nicht zum Hochhaus, genausowenig, wie wenn die Anleiterbarkeit aufgrund von Hindernissen vor dem Haus nicht gegeben wäre.
Interessant ist, daß in Frankreich ein Treppenhaus als sicherer Rettungsweg gilt, wenn es lediglich durch eine entsprechende Tür vom Flur getrennt ist. In Deutschland ist hierfür bekanntermaßen entweder eine Druckbelüftung plus Sicherheitskaskade (also zwei zwischengeschaltete Räume) oder ein offener Gang erforderlich.
Es wäre sicher aufschlußreich, nachzuforschen, welche praktischen Erfahrungen die Franzosen mit dieser Lösung gemacht haben, also wieviele Menschen in den vergangenen Jahrzehnten bei Hochhausbränden ums Leben gekommen sind, die gerettet worden wären, wenn der Rettungsweg deutschen Vorschriften entsprochen hätte.
Daraus könnte man dann schlußfolgern, ob die französischen Vorschriften grob fahrlässig oder die deutschen Vorschriften leicht übertrieben sind ...