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23.01.2024

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Ausgezeichnetes Geschosswohnen

Wohnbauten des Jahres 2024 ausgelobt


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Analog zu den Einfamilienhäusern sucht der Callwey Verlag wieder mal die besten Wohnungsbauten im internationalen Raum. Bis Donnerstag, 7. März 2024 können Projektentwickler*innen, Bauträger*innen, Baugruppen, Gesellschaften und Genossenschaften für Wohnungsbau sowie Architekturbüros ihre realisierten Projekte online einreichen. Die ausgewählten Arbeiten werden Ende Oktober bekanntgegeben und im Jahrbuch Wohnbauten des Jahres 2024 publiziert.

Teilnehmen können alle Geschosswohnbauten, die nach dem 1. Januar 2019 fertiggestellt wurden. Die Projekte werden in 15 Kategorien gegliedert. Unter ihnen sind Revitalisierung/Umbau, Nachverdichtung, Mischnutzung, Quartiersentwicklung, Generationenwohnen und innovative Fassade.

Zur diesjährigen Jury gehört die Bauherrin des Vorjahressiegers „Der Leuchtturm“ Freiburger Stadtbau, die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer Andrea Gebhard, der Vorstandsvorsitzende der Bundesstiftung Baukultur Reiner Nagel, der Geschäftsführer des InformationsZentrums Beton Ulrich Nolting und Josef Schmid vom Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr im Bayerischen Landtag.

Zu weiteren ausgezeichneten Projekten des Vorjahres gehörten etwa das Wohnhaus Rosalie von Gangoly & Kristiner Architekten mit O&O Baukunst und die Hinterhof-Nachverdichtung von Appels Architekten. (gk)


Zum Thema:

Alle Informationen zur Teilnahme unter: callwey.de


Kommentare
...geben nicht die Meinung der Redaktion wieder, sondern ausschließlich die ihrer jeweiligen Verfasserinnen und Verfasser.

6

ein Architekt und Fotograf | 24.01.2024 14:42 Uhr

dubiose Geschäftsmethode der Verlage

Der Callwey Verlag macht das so wie Best Architects auch, sie lassen die Gewinner zahlen für eine hochwertige Publikation. Damit werben die Architekten und das ist auch gut so. Das sie aber gleichzeitig die Publikationsrechte der Architekturfotos an den Verlag für diese und etwaige Folgepublikationen abtreten müssen, der Rechteinhaber ist nicht der Architekt sondern der Fotograf, ist ein gewitzter Zug um kostenlos an die Bildrechte zu gelangen... Das führt immer wieder zu Unmut im Geschäftverhältnis Architekt und Fotograf denn der Fotograf geht trotz Nutzung seiner Bilder leer aus. Die Publikation kostet immerhin später auch nochmals durchschnittlich 60€, ein gutes Geschäft für den Verlag der natürlich behauptet die Gewinne seien nicht der Rede wert und es ist doch "eine tolle Werbung wenn Ihr Name bei ihren Bildern steht". Kann man gut finden, muss man aber nicht... Ich finde es nicht gut, habe aber auch Verständnuis für meine Geschäftspartner und Kollegen...

5

Nichtteilnehmer | 23.01.2024 21:20 Uhr

Gebühr

Aus den "Teilnahmebedingungen":

Im Fall einer Auszeichnung und Auswahl für das Jahrbuch ist die Buchung des kostenpflichtigen
Leistungspakets (in Höhe von 4.900 EUR) für den/die Teilnehmer:in obligatorisch.

4

Antje | 23.01.2024 17:59 Uhr

anders

ich habe so verstanden, dass man als Teilnehmende "nur" die Gebühr zahlen muss, das Medienpaket ist für etwaige Firmen / Unternehmen / Hersteller:innen , nicht für die Architekt:innen, vielleicht noch mal beim Auslober nachfragen, das wäre ja wirklich unsäglich!

3

auch ein | 23.01.2024 17:49 Uhr

architekt

das geschäftsmodell ist doch überall das selbe oder?
ist bei jedem preis oder "auszeichnung" so.
und wenn man nicht direkt eine gebühr bezahlt so ist der aufwand, die unterlagen überhaupt konform zusammenzustellen doch enorm.
aber auch nicht schlimmer als bei wettbewerben für lau mitzumachen ;-)
so hat man doch einen gewissen werbeeffekt, den man als architekt gegenüber kunden oft nicht hat

man muss dem Callwey-verlag zumindest hoch anrechnen dass er zumindest die architektur "unters volk" bringt, die sich sonst eher nicht so interessieren.
und denen auch die schönen bildchen reichen.
manchmal braucht es auch kein architekten-herleitungs-erklärungs-bohei

2

Hanna | 23.01.2024 16:57 Uhr

Leider teuer

Die Teilnahme kostet 390 Euro,
wenn man gewinnt muss man nochmal 3900 Euro locker machen.

schade, so bekommen kleine Büros gar nicht die Chance etwas einzureichen.

1

50667 | 23.01.2024 15:58 Uhr

Sehr interessante Auslobung...

oder besser gesagt Geschäftsidee.........neben einer Teilnahmegebühr von 390,00 € dürfen die prämierten Büros dem Callwey Verlag zur Belohnung jeweils 4.900,00 € für ein Medienpaket überweisen...selber Schuld wer an solchen Verfahren teilnimmt.....

 
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