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23.01.2024
Ausgezeichnetes Geschosswohnen
Wohnbauten des Jahres 2024 ausgelobt
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Nichtteilnehmer | 23.01.2024 21:20 UhrGebühr
Aus den "Teilnahmebedingungen":
Im Fall einer Auszeichnung und Auswahl für das Jahrbuch ist die Buchung des kostenpflichtigen
Leistungspakets (in Höhe von 4.900 EUR) für den/die Teilnehmer:in obligatorisch.
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Antje | 23.01.2024 17:59 Uhranders
ich habe so verstanden, dass man als Teilnehmende "nur" die Gebühr zahlen muss, das Medienpaket ist für etwaige Firmen / Unternehmen / Hersteller:innen , nicht für die Architekt:innen, vielleicht noch mal beim Auslober nachfragen, das wäre ja wirklich unsäglich!
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auch ein | 23.01.2024 17:49 Uhrarchitekt
das geschäftsmodell ist doch überall das selbe oder?
ist bei jedem preis oder "auszeichnung" so.
und wenn man nicht direkt eine gebühr bezahlt so ist der aufwand, die unterlagen überhaupt konform zusammenzustellen doch enorm.
aber auch nicht schlimmer als bei wettbewerben für lau mitzumachen ;-)
so hat man doch einen gewissen werbeeffekt, den man als architekt gegenüber kunden oft nicht hat
man muss dem Callwey-verlag zumindest hoch anrechnen dass er zumindest die architektur "unters volk" bringt, die sich sonst eher nicht so interessieren.
und denen auch die schönen bildchen reichen.
manchmal braucht es auch kein architekten-herleitungs-erklärungs-bohei
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Hanna | 23.01.2024 16:57 UhrLeider teuer
Die Teilnahme kostet 390 Euro,
wenn man gewinnt muss man nochmal 3900 Euro locker machen.
schade, so bekommen kleine Büros gar nicht die Chance etwas einzureichen.
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50667 | 23.01.2024 15:58 UhrSehr interessante Auslobung...
oder besser gesagt Geschäftsidee.........neben einer Teilnahmegebühr von 390,00 dürfen die prämierten Büros dem Callwey Verlag zur Belohnung jeweils 4.900,00 für ein Medienpaket überweisen...selber Schuld wer an solchen Verfahren teilnimmt.....
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ein Architekt und Fotograf | 24.01.2024 14:42 Uhrdubiose Geschäftsmethode der Verlage
Der Callwey Verlag macht das so wie Best Architects auch, sie lassen die Gewinner zahlen für eine hochwertige Publikation. Damit werben die Architekten und das ist auch gut so. Das sie aber gleichzeitig die Publikationsrechte der Architekturfotos an den Verlag für diese und etwaige Folgepublikationen abtreten müssen, der Rechteinhaber ist nicht der Architekt sondern der Fotograf, ist ein gewitzter Zug um kostenlos an die Bildrechte zu gelangen... Das führt immer wieder zu Unmut im Geschäftverhältnis Architekt und Fotograf denn der Fotograf geht trotz Nutzung seiner Bilder leer aus. Die Publikation kostet immerhin später auch nochmals durchschnittlich 60, ein gutes Geschäft für den Verlag der natürlich behauptet die Gewinne seien nicht der Rede wert und es ist doch "eine tolle Werbung wenn Ihr Name bei ihren Bildern steht". Kann man gut finden, muss man aber nicht... Ich finde es nicht gut, habe aber auch Verständnuis für meine Geschäftspartner und Kollegen...