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21.11.2024

Baustelle Deutschland

Wie weiter nach dem Ampel-Aus?


Baugesetznovelle, Gebäudetyp-e, Wohngemeinnützigkeit, HOAI-Reform – einiges wollte die Ampel-Regierung angehen, um Planungsprozesse zu verschlanken, das Bauen einfacher zu machen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Einige Gesetzesvorhaben haben zwar das Kabinett passiert, müssen aber noch durchs Parlament. Nach dem Koalitionsbruch bleiben nur wenige Wochen Zeit.

Von Friederike Meyer


Wie vielversprechend klang die Entscheidung der frisch gewählten Ampel-Regierung im Jahr 2021, nach 23 Jahren endlich wieder ein Bauministerium in Deutschland einzurichten und es mit der SPD-Politikerin Klara Geywitz zu besetzen. Einen „Aufbruch in der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik“ hatte die Koalition angekündigt. Im Koalitionsvertrag ist unter anderem von einem Bündnis „bezahlbarer Wohnraum“, die Rede, das 400.000 neue Wohnungen jährlich, darunter 100.000 öffentlich geförderte, hervorbringen soll. Auch ist die HOAI-Reform aufgeführt, eine neuen Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen sowie die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums.

Doch bisher konnte die Regierung nur wenige Gesetzesvorhaben abschließen. Dazu gehört die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit im Steuergesetz. Sie macht es für sozial orientierte Unternehmen nun rechtlich möglich und finanziell attraktiv, sich bei der sozialen und langfristigen Vermietung von Wohnraum zu engagieren. Viele andere Pläne stecken mitten im Prozess.

Beispiel 1: Die Baugesetznovelle. Im Mai 2023 auf der Biennale in Venedig hatte die Bundesarchitektenkammer (BAK) ihren Änderungsvorschlag zur Musterbauordnung öffentlichkeitswirksam an die Bauministerin übergeben. Darin waren unter anderem Erleichterungen für Abweichungen sowohl für den Bestand als auch für innovative ressourcensparende Bauweisen im Neubau genannt. Längst hätte die Novelle des Baugesetzbuchs in Kraft treten können, doch erst Anfang September ging sie durchs Kabinett. Wann sie das reguläre parlamentarische Verfahren durchläuft, um als Gesetz verabschiedet zu werden, ist offen.

Beispiel 2: Gebäudetyp-e. Bereits im April hatte Klara Geywitz die schnelle Einführung des Gebäudetyp-e in Aussicht gestellt, der das Bauen einfacher machen soll. Verschiedene Stellschrauben sind dazu bereits auf den Weg gebracht: die Einigung der Bauministerkonferenz, § 67 der Musterbauordnung entsprechend zu ändern, die Leitlinien und Prozessempfehlungen des Bundesbauministeriums, dazu die geplanten gesetzlichen Änderungen im BGB, die das Bundesjustizministerium einbrachte. Erst vergangene Woche passierte der Entwurf das Kabinett.

BAK-Präsidentin Andrea Gebhard gibt sich zuversichtlich. „Der Entwurf des Gebäudetyp-E-Gesetzes samt Leitlinien und Prozessempfehlungen des Bundesbauministeriums ist im Kern abstimmungsreif“, so Gebhard. Der ehemalige Justizminister Marco Buschmann (FDP) habe in seiner Rücktrittserklärung eine schnelle Verabschiedung vorgeschlagen.

Beispiel 3: Der Bau-Turbo-Pakt. Vor einem Jahr hatte Bauministerin Klara Geywitz den „Bau-Turbo-Pakt für Deutschland“ vorgestellt, eine Ergänzung des 14-Punkte-Maßnahmenpakets „für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft“. Demnach sollte unter anderem der Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnzwecken unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei sein. Bis Ende 2023 wollte man die „Bau-Turbo-Norm“ vorgelegt haben, bis heute gibt es lediglich einen Entwurf.

Beispiel 4: Die Reform der HOAI sollte im Laufe der Legislaturperiode abgeschlossen werden, das ist nun unwahrscheinlich. Derweil attestiert die jüngste Strukturbefragung der BAK den fortschreitenden Bedeutungsverlust der HOAI. Dernach sank der Anteil der nach HOAI abgerechneten Honorare am Gesamtumsatz von 57 Prozent (2021) auf 49 Prozent (2023).

Längst drängen weitere Aufgaben. Im Sommer hatte die Bundesstiftung Baukultur ihren Bericht an Bundesbauministerin Klara Geywitz übergeben und darin dringenden Handlungsbedarf nicht nur beim Verkehr, sondern auch in Bezug auf die soziale und kommunale Infrastruktur gefordert. „Heute gelten 4.000 Brücken als marode, 5.000 Kilometer Schiene sind abgekoppelt und allein seit 1999 wurden 2.800 Bahnhöfe privatisiert.“, heißt es unter anderem darin.

Angesichts der vielen Krisen und auch der aktuellen Streitereien, wer nun Schuld ist am Bruch der Ampel, scheint es wenig wahrscheinlich, dass diese Themen die Neuwahlen entscheiden. Umso wichtiger ist es dennoch, dass die Vorhaben und Ansätze der letzten drei Jahre in der neuen Regierung nicht auf der Strecke blieben.


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